Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder durch Austritt aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

Bei Minderjährigen ist die Austrittserklärung auch von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben.

Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine

Kündigungsfrist von 2 Monaten einzuhalten ist.

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn er trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate verstrichen sind, und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Es gibt auch ein außerordentliches Kündigungsrecht eines Mitglieds. Gründe hierfür regelt die Ordnung.

Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.

 

Beendigung der Mitgliedschaft als PDF