Vorstand

Domenicus

Siegfried

Maren
Der Tressler verwaltet die Kasse der Bruderschaft.
Er vertritt den Komtur in dessen Abwesenheit und führt die Oberaufsicht über den Bundesschatz (Waffen, Kasse, Fahnen usw). Er ist so zusagen die rechte Hand des Komtur
und kümmert sich auch um die Verwaltung und Bruderschaft.
Der Komtur ist der gewählte und rechtliche Vertreter der Bruderschaft. Er ist für die Einhaltung und Durchsetzung der Regeln und Satzung der Bruderschaft der Askanier
verantwortlich. Der Komtur hat das Recht das große Wappen der Bruderschaft der Askanier
zu tragen.
Vizepräsident/ Seneschall
Alessio Fontana
Vorsitzender/ Komtur
Gerhard Rost
Schatzmeisterin/ Tressler
Nicole Hanka
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das siebente Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet werden soll. Bei Minderjährigen ist der Antrag auch von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Diese verpflichten sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen.
Der Verein
Unser Verein wurde im Jahre A. D. 1999 gegründet, doch fast alle Mitglieder sind dem mittelalterlichen Leben und Treiben schon seit vielen Jahren zugetan. Die Bruderschaft kann mit Mittelalterzelten, Rittertafel mit Baldachin, Waffenständer, Schaukampf und allen was sonst zu einem kleinen Heerlager gehört aufwarten. Alle unsere erwachsenen Mitglieder sind berufstätig und betreiben die Vereinstätigkeit aus Freude an erlebbarer Geschichte.
Bankverbindung
Bruderschaft der Askanier e.V.
Berliner Volksbank eG. IBAN DE11100900002234842008 BIC BEVODEBB
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 72.- € im Jahr ermäßigt und ab dem 60. Lebensjahr 36.- € im Jahr
einmalige Aufnahmegebühr 72.- €
Vollmacht
Mit diesem Dokument kannst Du Dich in bestimmten Angelegenheiten vertreten lassen
Austritt
Mit diesem Dokument kannst du die Bruderschaft verlassen
Die Satzung
Die Satzung eines Vereins ist das zentrale Dokument, das die Ziele, Strukturen und Abläufe des Vereins regelt. Sie bildet die rechtliche Grundlage und sorgt dafür, dass der Verein rechtskonform agieren kann. Eine ordnungsgemäße Satzung enthält wichtige Informationen zu Mitgliedschaft, Vorstand, Mitgliederversammlungen und Stimmrechten. Es ist unerlässlich, dass die Satzung den geltenden Gesetzen entspricht, um die Rechte und Pflichten der Mitglieder klar zu definieren und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder durch Austritt aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber
dem Vorstand.
Bei Minderjährigen ist die Austrittserklärung auch von den gesetzlichen Vertretern zu
unterschreiben.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einzuhalten ist.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden,
wenn er trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate verstrichen sind, und in dieser Mahnung die Streichung
angedroht wurde.
Es gibt auch ein außerordentliches Kündigungsrecht eines Mitglieds.
Gründe hierfür regelt die Ordnung.
Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es
durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.